Erst der Ausstieg, dann der Einstieg
Bevor ich frage, was ein Werkzeug kann, frage ich, wie man es wieder verlässt. Was der Data Act dabei regelt, was nicht, und vier Fragen vor jedem neuen Tool.

Bevor ich frage, was ein Werkzeug kann, frage ich, wie man es wieder verlässt. Die Antwort sagt mehr über ein System als jede Funktionsliste, und sie ist am billigsten, solange man noch nicht drin ist.
Die Frage, die in keiner Vergleichstabelle steht
Wer ein Werkzeug aussucht, vergleicht Funktionen. Shop-Systeme, Buchungstools, CMS: Sie können alle ungefähr dasselbe, und die Vergleichstabellen sehen entsprechend aus. Was in keiner Tabelle steht, ist der Tag, an dem du gehen willst. Weil der Preis steigt, weil dein Geschäft dem Werkzeug entwachsen ist, oder weil der Anbieter gekauft wird und das Produkt danach ein anderes ist.
An diesem Tag stellt sich heraus, was du eigentlich gekauft hast. Manchmal ein Werkzeug. Manchmal eine Miete, bei der deine eigenen Daten die Kaution sind.
Was das Gesetz regelt
Für Cloud-Dienste, also auch für Software, die du online mietest, gibt es seit dem 12. September 2025 Regeln zum Anbieterwechsel, im EU Data Act. Die Frist, mit der du einen Wechsel ankündigen musst, darf höchstens zwei Monate betragen. Der Wechsel selbst soll im Normalfall nach höchstens 30 Tagen abgeschlossen sein, und danach müssen deine Daten noch mindestens 30 Tage abrufbar bleiben. Ab dem 12. Januar 2027 darf der Anbieter für den Wechsel kein Entgelt mehr verlangen.
Das ist gut, und es löst das kleinere Problem. Das Gesetz sorgt dafür, dass du deine Daten bekommst. Es sorgt nicht dafür, dass du mit ihnen etwas anfangen kannst.
Ein Export ist noch kein Umzug
Eine Tabelle mit Bestellungen ist nicht dein Shop. Dein Shop sind auch die Regeln dahinter: welcher Rabatt wann gilt, wie Versandkosten entstehen, was bei einer Rücksendung passiert. Diese Regeln stecken in Einstellungen, die jemand irgendwann gesetzt hat, und in Automatisierungen, die in der Oberfläche eines Anbieters zusammengeklickt wurden. Frag, in welcher Form du die mitnehmen kannst. Die Antwort ist aufschlussreich.
Was ein System tut, steht selten in seinen Daten. Es steht in den Entscheidungen, die beim Einrichten getroffen wurden, und die sind erstaunlich oft nirgends aufgeschrieben. Wer umzieht, zieht dann nicht um. Er baut nach, aus dem Gedächtnis.
Vier Fragen vor dem Einstieg
Auf wessen Namen läuft es?
Konto, Domain, Zahlungsanbieter: auf deinen Namen, mit einer E-Mail-Adresse, die dir gehört. Bei einer .de-Domain ist der eingetragene Domaininhaber Vertragspartner der DENIC und hat die Rechte an der Domain, auch wenn ein Dienstleister sie für dich registriert hat. Steht dort jemand anderes, gehört deine Adresse im Netz ihm. Das lässt sich in fünf Minuten prüfen.
Was kommt beim Export heraus?
Nicht ob es einen Export gibt, sondern was darin steht: welches Format, welche Struktur, und ob jemand anderes damit arbeiten könnte. Mach einen Testexport, bevor du ein Jahr Arbeit in das Werkzeug steckst, nicht danach.
Wo steht, warum es so ist?
Jede Einstellung, die nicht offensichtlich ist, war einmal eine Entscheidung. Ein Satz pro Entscheidung, mit dem Grund dazu, reicht. Ohne ihn erbt der Nächste nur das Ergebnis und muss den Grund erraten.
Wer außer einer Person versteht es?
Wenn die Antwort „niemand" ist, hast du kein System, sondern einen Menschen, von dem dein Geschäft abhängt. Das kann gut gehen. Planbar ist es nicht.
Bei Maßanfertigung erst recht
Für Software, die für dich gebaut wird, gelten dieselben Fragen, nur schärfer, weil es keinen zweiten Anbieter mit demselben Produkt gibt. Ein System, das nur sein Autor versteht, ist kein Werkzeug. Es ist ein Abhängigkeitsverhältnis mit monatlicher Rechnung.
Ein Kunde, der jederzeit gehen kann, bleibt aus den besseren Gründen.
Nimm das Werkzeug, das du am meisten benutzt, und exportier heute einmal alles. Öffne die Datei. Wenn du verstehst, was darin steht, ist alles gut. Wenn nicht, weißt du jetzt, wie dein Ausstieg aussähe, und hast noch Zeit, ihn zu planen.
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